Wer lädt zur Elternversammlung ein?

Die allererste Einladung zur Elternversammlung übernimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, wenn noch keine Elternvertreter (EV) gewählt sind. Dann handelt es sich auch nicht um einen einfachen Elternabend sondern vielmehr um eine Wahlversammlung.

 

Wenn es bereits gewählte Elternvertreter gibt, sind diese für die Einladungen, die Organisation und die Durchführung der Elternversammlung zuständig. Bevor jedoch eingeladen wird, müssen sich die EV mit der Klassenleitung abstimmen.

Wer wird eingeladen?

Zu einer Elternversammlung müssen folgende Teilnehmer eingeladen:

  • alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Klasse
  • die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer

Außerdem können weitere Gäste eingeladen werden, wenn es gewünscht oder erforderlich ist:

  • Fachlehrerinnen oder Fachlehrer der Klasse (bei Einladung zur Teilnahme verpflichtet)
  • Klassensprecherinnen oder Klassensprecher
  • externe Referenten

Was muss in der Einladung stehen?

Diese Informationen dürfen in keiner Einladung fehlen:

  • Termin: Wochentag, Datum und Uhrzeit (Beginn & voraussichtliches Ende)
  • Ort (ggf. Videokonferenz-Tool)
  • Vorschläge zur Tagesordnung
  • Möglichkeit zur Teilnahmebestätigung (Abriss oder elektronische Rückmeldung)

Muster / Textvorlage:

 


Mike Muster

Elternvertreter Klasse x

Staße, Hausnummer

PLZ, Ort 

 

 

An

die Eltern der Klasse x,

die Klassenleitung,

...

 

 

Ort, TT.MM.JJJJ

 

 

Einladung zur x. Elternversammlung im Schuljahr 20xx/20xx

 

 

Liebe Eltern,

 

auf diesem Wege möchten wir Sie gerne zu einem Elternabend 
am Wochentag, den TT.MM.JJJJ um HH:MM Uhr einladen.

 

Die Versammlung findet im Raum x statt.

 

Bitte geben Sie uns gerne per Email oder mit dem Abriss eine kurze Rückmeldung, ob Sie teilnehmen können. Bitte melden Sie sich auch, wenn Ihnen die Teilnahme nicht möglich ist.

 

Vorläufig stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:

 

TOP 1: Bericht der Klassenleitung / Lernsituation & Sozialverhalten in der Klasse

 

TOP 2: Klassenfahrt / Reiseziel, Kosten & Terminfindung; Unterstützung durch Eltern bei der Organisation

 

TOP 3: Infos zum Praktikum

 

TOP 4: Sonstiges

 

Fragen und Ergänzungen zur Tagesordnung richten Sie bitte bis zum TT.MM.JJJJ an [E-Mail].

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mike Muster

(Elternvertreter)

 

---------------------------------------------Hier abtrennen und retoure! -------------------------------------------

 

Name des Kindes: ______________________________________________

 

O      Ja, ich nehme teil.                       O    Nein, ich nehme nicht teil.

 

Ort, Datum: ______________________________       Unterschrift Eltern ________________________________

 



Wie wird eingeladen?

Eine Einladung zur Elternversammlung muss immer schriftlich erfolgen. Das Einladungsschreiben kann im Sekretariat kopiert in entsprechender Anzahl kopiert und anschließend über die Klassenleitung an die Schüler*innen verteilt werden.

 

Selbstverständlich können die Einladungen auch via Email-Verteiler oder Messenger an die Eltern gesendet werden. Es empfiehlt sich aber immer die Einladung in einem PDF-Format zu verschicken und nicht als reine Textnachricht.

Wann muss die Einladung verschickt werden?

Für die Einladungen zu Klassenelternversammlungen gibt es grundsätzlich keine formalen Fristen. Allerdings sollte eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Tagen berücksichtigt werden, besser sind bis zu vierzehn Tage vorher einzuladen. Das ist insbesondere zu empfehlen, wenn es es um eine Wahlversammlung geht, in der die Elternvertreter gewählt werden.