Die allererste Einladung zur Elternversammlung übernimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, wenn noch keine Elternvertreter (EV) gewählt sind. Dann handelt es sich auch nicht um einen einfachen Elternabend sondern vielmehr um eine Wahlversammlung.
Wenn es bereits gewählte Elternvertreter gibt, sind diese für die Einladungen, die Organisation und die Durchführung der Elternversammlung zuständig. Bevor jedoch eingeladen wird, müssen sich die EV mit der Klassenleitung abstimmen.
Zu einer Elternversammlung müssen folgende Teilnehmer eingeladen:
Außerdem können weitere Gäste eingeladen werden, wenn es gewünscht oder erforderlich ist:
Diese Informationen dürfen in keiner Einladung fehlen:
Muster / Textvorlage:
Mike Muster
Elternvertreter Klasse x
Staße, Hausnummer
PLZ, Ort
An
die Eltern der Klasse x,
die Klassenleitung,
...
Ort, TT.MM.JJJJ
Einladung zur x. Elternversammlung im Schuljahr 20xx/20xx
Liebe Eltern,
auf diesem Wege möchten wir Sie gerne zu einem Elternabend
am Wochentag, den TT.MM.JJJJ um HH:MM Uhr einladen.
Die Versammlung findet im Raum x statt.
Bitte geben Sie uns gerne per Email oder mit dem Abriss eine kurze Rückmeldung, ob Sie teilnehmen können. Bitte melden Sie sich auch, wenn Ihnen die Teilnahme nicht möglich ist.
Vorläufig stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:
TOP 1: Bericht der Klassenleitung / Lernsituation & Sozialverhalten in der Klasse
TOP 2: Klassenfahrt / Reiseziel, Kosten & Terminfindung; Unterstützung durch Eltern bei der Organisation
TOP 3: Infos zum Praktikum
TOP 4: Sonstiges
Fragen und Ergänzungen zur Tagesordnung richten Sie bitte bis zum TT.MM.JJJJ an [E-Mail].
Mit freundlichen Grüßen
Mike Muster
(Elternvertreter)
---------------------------------------------Hier abtrennen und retoure! -------------------------------------------
Name des Kindes: ______________________________________________
O Ja, ich nehme teil. O Nein, ich nehme nicht teil.
Ort, Datum: ______________________________ Unterschrift Eltern ________________________________
Eine Einladung zur Elternversammlung muss immer schriftlich erfolgen. Das Einladungsschreiben kann im Sekretariat kopiert in entsprechender Anzahl kopiert und anschließend über die Klassenleitung an die Schüler*innen verteilt werden.
Selbstverständlich können die Einladungen auch via Email-Verteiler oder Messenger an die Eltern gesendet werden. Es empfiehlt sich aber immer die Einladung in einem PDF-Format zu verschicken und nicht als reine Textnachricht.
Für die Einladungen zu Klassenelternversammlungen gibt es grundsätzlich keine formalen Fristen. Allerdings sollte eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Tagen berücksichtigt werden, besser sind bis zu vierzehn Tage vorher einzuladen. Das ist insbesondere zu empfehlen, wenn es es um eine Wahlversammlung geht, in der die Elternvertreter gewählt werden.
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